Home
Inkasso im Inland
Auslandsinkasso
Infomaterial
Auftrag - Online
Bonitätsprüfung
Referenzen - Partner
Sachstandsanfrage
Stellenangebote
Kontakt
Wir über uns
Impressum
 

 - Wir sind Ihr starker Partner rund um Ihre offenen Aussenstände -

Mit unseren Erfahrungen möchten wir dafür sorgen, dass Ihre Rechnung aufgeht - und nicht die Kalkulation Ihrer säumigen Kunden. Durch langjähriges Know-how, rechtliche und betriebswirtschaftlich umfassende Kompetenz erhalten Sie eine schnelle fallbezogene Abwicklung Ihrer Inkassofälle.


  • Intensiv - Inkassomahnverfahren mit hoher Erfolgsquote! 
  • Prozessvertretung im gerichtlichen Mahnverfahren § 79 II Nr. 4 ZPO
  • Prozessvertretung im Zwangsvollstreckungsverfahren § 79 II Nr. 4 ZPO
  • Überwachung von ausgeklagten- und titulierten Forderungen
  • Vertretung des Gläubigers im Insolvenzverfahren
  • Wirtschafts- und Privatpersonenauskünfte zu Top Konditionen!
  • Auslandsinkasso mit Partnern vor Ort!


  • Intensivinkassomahnverfahren kostenfrei für den Auftraggeber *
  • Im Erfolgsfall erhalten Sie 100% Ihrer Hauptforderung ausgezahlt!
  • Schnelle Auftragsbearbeitung innerhalb von 24 Stunden
  • Bundesweit / Europaweit tätig mit Partnern vor Ort
  • Überwachung Ihrer titulierten Forderung auf Erfolgsbasis


Fordern Sie kostenfrei und unverbindlich weitere Informationen zu den Thermen: Intensivinkassomahnverfahren, Prozessvertretung im gerichtlichen Mahn- und Zwangsvollstreckungsverfahren an.  Kontaktformular:  >> Infomaterial << bitte hier klicken

Service - Hotline: (0800) - 0003338                          -kostenfrei aus dem Festnetz-

Service - Hotline:  (0049) - 2166 99 065 12

- Mitglied im Bundesverband Deutscher Rechtsbeistände / Rechtsdienstleister e.V.-

Unser Inkassounternehmen ist zugelassen für die Prozessvertretung im gerichtlichen Mahn- und Zwangsvollstreckungsverfahren gemäß § 79 II Nr. 4 ZPO. 


* Von einem Schuldner, der eine unstrittige fällige Forderung nicht zahlt, können Sie grundsätzlich verlangen, dass er die Kosten unserer Beauftragung ersetzt. (Ersatzanspruch gemäß § 280 I, II, 286 BGB) Diesen Ersatzanspruch (Gebührenzahlung des Schuldners an uns) treten Sie gemäß Inkassovertrag und useren AGB an uns ab. Wir versuchen, Ihre Forderung zusammen mit unseren Gebühren bei Ihrem Schuldner beizutreiben. Im Falle der Fruchtlosigkeit nach Abschluss der Zwangsvollstreckung fallen für Sie keine weiteren Kosten an.

 
Top