Sie haben eine offene Forderung gegen eine Privatperson oder Firma, die Sie professionell durch ein Inkassounternehmen einziehen lassen wollen, möglichst ohne dass Ihnen Kosten für das Inkassoverfahren entstehen?
Sofort nach Auftragsübergabe legen wir das Mandat an und prüfen Ihre Forderung auf Schlüssigkeit. Die Schuldnerdaten prüfen wir auf Zustellbarkeit und Negativdaten (EV, fruchtlose Pfändung, etc.) Bereits am nächsten Werktag erhält Ihr Schuldner unser erstes Inkassomahnschreiben mit der Aufforderung binnen 8 Werktagen zu zahlen. Über eingehende Zahlungen werden Sie per E-Mail benachrichtigt. Zahlungen werden umgehend nach Eingang abgerechnet und ausgezahlt. In ca. 70 % der Fälle erreichen wir einen schnellen Ausgleich der Forderung. Je früher Sie die Forderung zum Einzug übergeben, desto größer sind die Erfolgsaussichten!
- Inkasso und gerichtliches Mahnverfahren ohne Kostenrisiko -Bitte fordern Sie unverbindlich unsere Vertragsunterlagen an. Die Unterlagen senden wir Ihnen wahlweise per E-Mail, Fax oder auf dem Postweg. >>>Infomaterial<<<bitte hier klicken
Prüfung der Forderung auf Schlüssigkeit
Zustellbarkeitsprüfung des Schuldners über Deutsche Post direkt
Prüfung des Schuldners auf Negativdaten (EV, Fruchtlose Pfändungen)
1. Inkassomahnschreiben binnen 24 Std.
Sollte die erste Zahlungsfrist fruchtlos verstreichen, erhält Ihr Schuldner das zweite Inkassomahnschreibenmit dem Hinweis, dass wir nach fruchtlosem Fristablauf die weiteren Daten der Vorgangsbearbeitung an die uns angeschlossenen Auskunfteien einmelden. Um diese Konsequenzen zu umgehen, reagieren Schuldner, die zum Beispiel noch keine eidesstattliche Versicherung abgegeben haben, in den meisten Fällen sehr zügig mit dem Ausgleich der fälligen Forderung.
Bei weiterer Fruchtlosigkeit erfolgt im dritten Inkassomahnschreiben die Ankündigung von gerichtlichen Maßnahmen und die Benachrichtigung des Schuldners über die Meldung der Vorgangsdaten an die uns angeschlossenen Auskunfteien. Parallel zum dritten Inkassomahnschreiben nimmt unser speziell ausgebildetes Telefoninkassoteam persönlichen Kontakt zu Ihrem Schuldner auf und versucht einen einvernehmlichen Zahlungsausgleich zu erreichen.
Unser Inkassounternehmen ist gemäß § 79 II Nr. 4 ZPO für die Prozessvertretung im gerichtlichen Mahnverfahren bis zur Abgabe an das Streitgericht zugelassen. Nach Abschluss des vorgerichtlichen Verfahrens leiten wir das gerichtliche Mahnverfahren ein. Die Kosten für die Prozessvertretung im gerichtlichen Mahnverfahren liegen je nach Inkassotarif zwischen 0,00 € bis 25,00 € zzgl. MWST unabhängig vom Streitwert.
Nach Erhalt des Vollstreckungsbescheides leiten wir gegen Ihren Schuldner die Zwangsvollstreckung ein. Bei fruchtbarem Verlauf des Zwangsvollstreckungsverfahrens erhalten Sie 100% Ihrer Hauptforderung ausgezahlt. Die Kosten für die Prozessvertretung im Zwangsvollstreckungsverfahren liegen je nach Inkassotarif zwischen 0,00 € bis 20,00 € zzgl. MWST unabhängig vom Streitwert.
Unser Inkasso - Monitor bietet Ihnen die Möglichkeit Vorgänge Online zu übermitteln und den Sachstand Online abzurufen. Sie können Statistiken erstellen und Mitteilungen an den Sachbearbeiter versenden. Bitte fordern Sie unverbindlich Ihr persöliches >>> Infomaterial <<< an.
Vertragsunterlagen und Infomaterial unverbindlich anfordern:
Fordern Sie kostenfrei und unverbindlich Ihre persönlichen Informationsunterlagen an. Wir sind bemüht den Forderungseinzug individuell nach Ihren Bedürfnissen zu gestalten. Die Übergabe von Vorgängen kann schnell und einfach per Onlineauftrag, Excel - Liste, Faxformular oder auf dem Postweg erfolgen. Für das Mengeninkasso stellen wir Ihnen kostenfrei eine Excel - Musterliste und Support zur Verfügung.