Unser Inkassounternehmen ist gemäß § 79 II Nr. 4 ZPO für die Prozessvertretung im gerichtlichen Mahnverfahren bis zur Abgabe an das Streitgericht zugelassen. Nach Abschluss des vorgerichtlichen Verfahrens leiten wir in Abstimmung mit Ihnen das gerichtliche Mahnverfahren ein. Die Kosten für die Prozessvertretung im gerichtlichen Mahnverfahren liegen je nach Inkassotarif zwischen 0,00 € bis 25,00 € zzgl. MWST unabhängig vom Streitwert.
Im Gegensatz zu vielen unserer Mitbewerber führen wir das gerichtliche Mahn- und Zwangsvollstreckungsverfahren eigenständig durch. Sie profitieren hierbei von unseren attraktiven Tarifangeboten und sind gegen Rechtsanwaltskosten abgesichert.
Für die Prozessvertretung im streitigen Verfahren arbeiten wir mit qualifizierten Anwälten zusammen, die Ihnen eine schnelle fallbezogene Abwicklung garantieren.
Bitte fordern Sie unverbindlich unsere Vertragsunterlagen an. Die Unterlagen senden wir Ihnen wahlweise per E-Mail, Fax oder auf dem Postweg. >>>Infomaterial<<<bitte hier klicken