INKASSOBÜRO
MARCO ORMANNS

Gerichtliches Mahnverfahren

Das Inkassobüro Marco Ormanns ist Ihr starker Partner im gerichtlichen Mahnverfahren. Durch langjähriges Know-how, juristisch umfassende Kompetenz erhalten Sie eine schnelle fallbezogene Abwicklung Ihrer gerichtlichen Mahnverfahren. Das Inkassobüro Marco Ormanns ist gemäß § 79 II Nr. 4 ZPO für die Prozessvertretung im gerichtlichen Mahnverfahren bis zur Abgabe an das Streitgericht zugelassen. Nach Abschluss des Inkasso - Verfahrens leiten wir in Abstimmung mit Ihnen das gerichtliche Mahnverfahren ein und beantragen bei zuständigen Mahngericht den notwendigen Mahnbescheid.

Gerichtliches Mahnverfahren - Vertrauen Sie auf unsere Kompetenz!


Gerichtliches Mahnverfahren - Mahnbescheid und Vollstreckungsbescheid

Vor der Einleitung des gerichtlichen Mahnverfahrens prüfen wir immer die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit Ihres Schuldners um festzustellen, ob sich ein gerichtliches Mahnverfahren lohnt. Insbesondere bei höheren Streitwerten ist die Durchführung des gerichtlichen Mahnverfahrens in der Regel alternativlos, um die Forderung vor Verjährung zu schützen. Gemäß § 197 BGB verjähren Vollstreckungstitel erst nach 30 Jahren. Im gerichtlichen Mahnverfahren stellen wir für Sie den Mahnbescheidsantrag und den Antrag auf Erlass eines Vollstreckungsbescheides.


Inkasso - Kundenservice

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Unverbindliche kostenfreie Beratung!

Sie haben noch Fragen zum gerichtlichen Mahnverfahren? Wir beraten Sie gerne kostenfrei und unverbindlich rund um Ihre  Außenstände. Wir freuen uns über Ihren Anruf oder nutzen Sie zur Kontaktaufnahme unser Kontaktformular. Sie erhalten Ihr persönliches Angebot schnell und unverbindlich per E-Mail.

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