INKASSOBÜRO
MARCO ORMANNS

Auslandsinkasso

Auslandsinkasso vom Inkassobüro Marco Ormanns bietet Ihnen einen effektiven Einzug Ihrer offenen Forderung im grenzüberschreitenden Inkasso - Mahnverfahren ohne Kostenrisiko. Das Inkasso - Büro übernimmt für Sie den weltweiten Einzug Ihrer offenen Auslandsforderungen.

Auslandsinkasso mit Erfahrung, Kompetenz und Partnern vor Ort

Auslandsinkasso mit Erfahrung, Kompetenz und Partnern vor Ort
  • Auslandsinkasso 25,00 € zzgl. MWST bei Nichterfolg (Unabhängig vom Streitwert)
  • Auslandsinkasso mit hoher Erfolgsquote
  • Auslandsinkasso vermeidet Prozessrisiken im Ausland
  • Auslandsinkasso bringt einen schnellen Erfolg!


  • Auslandsinkasso - Mahnverfahren mit bis zu drei Mahnschreiben in Landessprache
  • Telefoninkasso durch erfahrene Spezialisten in Landessprache
  • Übersetzungsservice durch Übersetzernetzwerk
  • Europäischer Zahlungsbefehl / Mahnbescheid (optional)



Um Ihnen einen effektiven Erfolg bei der Realisierung von Forderungen im internationalen Verfahren zu gewährleisten, haben wir ein maßgeschneidertes Partnernetzwerk mit erfahrenen deutschsprachigen Anwälten, Fachübersetzern und deutschsprachigen Detekteien aufgebaut.

  • Deutschsprachige Anwälte im Ausland (Zwangsvollstreckung vor Ort)
  • Übersetzernetzwerk
  • Deutschsprachige Detekteien zur Aufenthalts- und Vermögensermittlung


Inkasso - Kundenservice

Inkasso - Kundenservice
Unverbindliche kostenfreie Beratung!

Sie haben noch Fragen zum Auslandsinkasso? Wir beraten Sie gerne kostenfrei und unverbindlich rund um Ihre offenen Außenstände. Wir freuen uns über Ihren Anruf oder nutzen Sie zur Kontaktaufnahme unser Kontaktformular. Sie erhalten Ihr persönliches Angebot schnell und unverbindlich per E-Mail.

 ☎ (+49)2166-9906512

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Das Amtsgericht Berlin - Wedding bearbeitet als Europäisches Mahngericht für Deutschland die Europäischen Mahnsachen. Das europäische Zahlungsbefehlsverfahren kann in den nachfolgenden Ländern durchgeführt werden: "Belgien, Bulgarien, Tschechische Republik, Estland, Irland, Griechenland, Spanien, Frankreich, Italien, Zypern, Lettland, Litauen, Luxemburg, Ungarn, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Slowenien, Slowakei, Finnland, Schweden, England, Wales, Nordirland, Schottland und Gibraltar." Die Gerichtsgebühren ergeben sich aus § 3, 34 Nr. 1100 KV GKG und sind von der Höhe identisch, mit den Gerichtskosten des gerichtlichen Mahnverfahrens. Bei voraussichtlich unbestrittenen fälligen Forderungen die sich in Verzug befinden ist der Europäische Zahlungsbefehl nach Beendigung des außergerichtlichen Inkasso - Verfahrens das Mittel der ersten Wahl um die Forderung gerichtlich geltend zu machen. Für die gerichtliche Übersetzung des europäischen Zahlungsbefehls fallen in der Regel pauschale Übersetzungskosten in Höhe von 150,00 € an.