Das Inkassobüro Marco Ormanns ist Ihr starker Partner in der Zwangsvollstreckung. Durch langjähriges Know-how, rechtliche umfassende Kompetenz erhalten Sie eine schnelle fallbezogene Abwicklung Ihrer Pfändungsaufträge. Nach Erhalt des Vollstreckungsbescheides leiten wir die Zwangsvollstreckung gegen Ihren Schuldner ein. Bei fruchtbarem Verlauf des ZV - Verfahrens erhalten Sie 100% Ihrer Hauptforderung ausgezahlt.
Am 01.01.2013 ist die Reform der Sachaufklärung in der Zwangsvollstreckung in Kraft getreten. Dadurch haben sich die Möglichkeiten einer effektiven Zwangsvollstreckung deutlich erhöht. Insbesondere die Möglichkeit der Auskunft gemäß § 802 I ZPO hat dazu geführt, dass wir umfassende Informationen für eine effektive Drittschuldnerpfändung erhalten.
Sie haben noch Fragen zur Zwangsvollstreckung? Wir beraten Sie gerne kostenfrei und unverbindlich rund um Ihre offenen Außenstände. Wir freuen uns über Ihren Anruf oder nutzen Sie zur Kontaktaufnahme unser Kontaktformular. Sie erhalten Ihr persönliches Angebot schnell und unverbindlich per E-Mail.
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